Das Notariat
Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes sind unsere zwei Notare unparteiische und kompetente Berater, da sie ausschließlich dem Recht und dem Gesetz unterworfen sind und Funktionen aus dem Aufgabenbereich der Justiz erfüllen.
Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt, der die Interessenvertretung seiner Mandanten wahrnimmt, ist ein Notar unparteiisch. Er vertritt nicht eine bestimmte Seite, sondert fungiert als Mittler aller beteiligten Parteien. Hauptaufgabe ist die Urkundstätigkeit.
Ein Notar muss per Gesetz bei unterschiedlichen Rechtsgeschäften zwingend eingeschaltet werden. Dazu zählen zum Beispiel Eheverträge, Immobiliengeschäfte oder auch Verträge von Kapitalgesellschaften.
Die DeutscheAnwaltAkademie Gesellschaft für Aus- und Fortbildung sowie Serviceleistungen mbH beschreibt das Berufsprofil wie folgt: "Während die Gerichtsbarkeit die streitigen Fälle zu lösen hat, soll der Notar als Urkundsperson durch Anleitung der Parteien bei der Begründung von Rechten dafür sorgen, dass solche streitigen Fälle gar nicht erst auftreten."